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Pflegegrad beantragen: So bereiten Sie Antrag und Begutachtung gut vor

Ein Pflegegrad kann den Zugang zu wichtigen Leistungen der Pflegeversicherung eröffnen. Entscheidend ist jedoch nicht allein eine Diagnose, sondern wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, wie Sie einen Pflegegrad beantragen, welche Unterlagen hilfreich sind, was der Medizinische Dienst prüft und worauf Sie nach dem Bescheid achten sollten.

Stand: 24. August 2026

Leistungsbeträge: 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

Ein Pflegegrad muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Bewertet wird die Selbstständigkeit in mehreren Lebensbereichen. Eine ehrliche und konkrete Vorbereitung hilft, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf vollständig darzustellen. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung. Eine bestimmte Einstufung kann niemand garantieren.

Wann sollte ein Pflegegrad beantragt werden?

Ein Antrag ist sinnvoll, wenn eine Person wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen voraussichtlich für mindestens sechs Monate regelmäßig Unterstützung benötigt. Dabei geht es nicht nur um Hilfe beim Waschen oder Anziehen. Auch Einschränkungen bei Mobilität, Orientierung, Kommunikation, Medikamentenorganisation, Tagesstruktur oder dem Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen können relevant sein.

Typische Hinweise auf einen möglichen Pflegebedarf sind zum Beispiel:

  • Körperpflege, Ankleiden, Essen oder Toilettengänge sind nicht mehr selbstständig möglich.
  • Aufstehen, Gehen, Treppensteigen oder Umsetzen gelingen nur mit Hilfe oder unter hohem Risiko.
  • Medikamente, Arzttermine, Verbände oder Therapien können nicht zuverlässig selbst organisiert werden.
  • Demenzielle, psychische oder kognitive Veränderungen erfordern Anleitung, Beaufsichtigung oder Betreuung.
  • Angehörige übernehmen regelmäßig Aufgaben, ohne die der Alltag nicht mehr sicher bewältigt werden könnte.

Der Antrag sollte nicht unnötig hinausgezögert werden. Leistungen der Pflegeversicherung setzen grundsätzlich eine Antragstellung und die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen voraus.

Pflegegrad beantragen: der Ablauf in sechs Schritten

  1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

    Die Pflegekasse ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Der Antrag kann formlos gestellt werden, zum Beispiel telefonisch, schriftlich oder über ein Onlineangebot der Kasse. Ein kurzer Satz wie „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades“ ist für den Start in der Regel ausreichend. Angehörige oder andere Vertrauenspersonen benötigen eine entsprechende Vollmacht.

  2. Termin zur Begutachtung abwarten

    Die Pflegekasse beauftragt bei gesetzlich Versicherten in der Regel den Medizinischen Dienst. Bei privat Versicherten erfolgt die Begutachtung über Medicproof. Die konkrete Form der Begutachtung wird angekündigt; häufig findet sie in der Häuslichkeit statt, in bestimmten Konstellationen können auch telefonische oder videogestützte Verfahren vorgesehen sein.

  3. Unterlagen und Alltagssituationen vorbereiten

    Sammeln Sie relevante Arzt- und Krankenhausberichte, den aktuellen Medikamentenplan, Therapieunterlagen, Hilfsmittel, Entlassberichte und eine Übersicht der regelmäßig benötigten Unterstützung. Entscheidend sind konkrete Alltagssituationen, nicht möglichst viele Diagnosen.

  4. Unterstützungsbedarf dokumentieren

    Ein Pflegetagebuch oder eine strukturierte Übersicht hilft, Häufigkeit, Art und Grund der Unterstützung festzuhalten. Dokumentieren Sie auch Anleitung, Erinnerung, Beaufsichtigung, nächtliche Hilfe und Risiken wie Sturzgefahr oder das Vergessen von Medikamenten.

  5. Begutachtung ehrlich durchführen

    Beschreiben Sie den normalen Alltag – nicht nur einen besonders guten Tag. Es sollte weder übertrieben noch beschönigt werden. Eine Angehörige, ein Angehöriger oder eine andere vertraute Pflegeperson kann ergänzen, welche Hilfen regelmäßig übernommen werden.

  6. Bescheid und Gutachten prüfen

    Nach der Entscheidung sollten Sie nicht nur auf den zuerkannten Pflegegrad schauen. Das Gutachten zeigt, wie die einzelnen Lebensbereiche bewertet wurden. Prüfen Sie, ob der tatsächliche Unterstützungsbedarf nachvollziehbar erfasst wurde und welche Leistungen nun genutzt werden können.

Praxistipp

Viele Hilfen werden im Familienalltag so selbstverständlich übernommen, dass sie beim Begutachtungstermin gar nicht mehr als Unterstützung wahrgenommen werden. Notieren Sie deshalb nicht nur, was Angehörige tun, sondern auch, warum diese Hilfe notwendig ist und was ohne sie nicht sicher gelingen würde.

Welche Unterlagen sind hilfreich?

Eine feste, für alle Fälle identische Dokumentenliste gibt es nicht. Häufig hilfreich sind:

  • aktueller Medikamentenplan
  • Arzt-, Therapie-, Krankenhaus- und Rehabilitationsberichte
  • Übersicht vorhandener Hilfsmittel
  • Entlassungsberichte und relevante Befunde
  • Vollmacht, wenn eine andere Person unterstützt oder den Antrag gestellt hat
  • Pflegetagebuch oder Wochenübersicht zum Unterstützungsbedarf
  • Notizen zu Stürzen, nächtlicher Hilfe, Inkontinenz, Orientierung oder Verhaltensveränderungen

Was prüft der Medizinische Dienst?

Bei der Pflegebegutachtung steht die Selbstständigkeit im Mittelpunkt. Der Medizinische Dienst betrachtet sechs Bereiche, die unterschiedlich gewichtet werden. Bei den Bereichen „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ sowie „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen“ fließt nur der höhere der beiden Werte in die Gesamtberechnung ein.

Begutachtungsbereich Gewichtung Beispiele
Mobilität 10 % Aufstehen, Umsetzen, Gehen, Treppensteigen, Positionswechsel
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 %* Orientierung, Verstehen, Erinnern, Entscheiden, Kommunizieren
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15 %* Unruhe, Ängste, Abwehr, nächtlicher Unterstützungsbedarf
Selbstversorgung 40 % Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken, Toilettengänge
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen 20 % Medikamente, Verbände, Messungen, Arzttermine, Therapien
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 % Tagesstruktur, Beschäftigung, Kontakte, Zukunftsplanung

* Von den beiden Bereichen wird nur der höhere gewichtete Wert berücksichtigt.

Pflegegrade 1 bis 5 im Überblick

Pflegegrad Punktbereich Bedeutung
1 12,5 bis unter 27 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten
2 27 bis unter 47,5 Erhebliche Beeinträchtigung
3 47,5 bis unter 70 Schwere Beeinträchtigung
4 70 bis unter 90 Schwerste Beeinträchtigung
5 90 bis 100 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Eine Diagnose führt nicht automatisch zu einem bestimmten Pflegegrad. Ausschlaggebend ist, wie sich gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Selbstständigkeit und die erforderliche Unterstützung im Alltag auswirken.

Was sollte beim Begutachtungstermin beachtet werden?

  • Schildern Sie den üblichen Alltag und nicht nur einen außergewöhnlich guten Tag.
  • Nennen Sie auch Hilfe durch Erinnerung, Anleitung, Motivation und Beaufsichtigung.
  • Erklären Sie, wie häufig Unterstützung benötigt wird und welches Risiko ohne Hilfe besteht.
  • Lassen Sie eine vertraute Person teilnehmen, wenn sie den Alltag gut kennt.
  • Halten Sie Unterlagen griffbereit, aber konzentrieren Sie sich auf konkrete Einschränkungen.
  • Versuchen Sie nicht, eine bestimmte Punktzahl „zu erreichen“. Entscheidend ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Darstellung.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Die Pflegekasse muss über einen Antrag grundsätzlich innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Für bestimmte dringliche Situationen gelten kürzere gesetzliche Fristen. Wird eine maßgebliche Frist überschritten, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Zahlung von 70 Euro je begonnener Woche der Fristüberschreitung entstehen. Diese Zahlung ist nicht in jedem Fall automatisch geschuldet; maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Gründe der Verzögerung.

Was passiert nach dem Bescheid?

Nach der Bewilligung sollte geklärt werden, wie die Versorgung konkret organisiert wird. Wichtige Fragen sind:

  • Welche Leistungen sind mit dem bewilligten Pflegegrad möglich?
  • Soll Pflegegeld, Pflegesachleistung oder eine Kombinationsleistung genutzt werden?
  • Welche Aufgaben übernehmen Angehörige und wobei wird ein ambulanter Pflegedienst benötigt?
  • Sind Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel oder eine Wohnraumanpassung sinnvoll?
  • Ist das Gutachten nachvollziehbar oder wurden wesentliche Einschränkungen nicht berücksichtigt?

Wenn Sie die häusliche Versorgung nach dem Bescheid einordnen möchten, finden Sie weitere Informationen auf der Seite Pflegeberatung in Schwerin.

Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft

Passt die Entscheidung aus Ihrer Sicht nicht zum tatsächlichen Unterstützungsbedarf, sollten Sie Bescheid und Gutachten sorgfältig prüfen. Gegen einen Bescheid kann grundsätzlich Widerspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt häufig einen Monat nach Bekanntgabe, sofern die Rechtsbehelfsbelehrung korrekt ist. Maßgeblich ist immer die konkrete Belehrung im Bescheid.

Eine Begründung sollte sich auf konkrete Alltagseinschränkungen und die Bewertung im Gutachten beziehen. Hilfreich können ergänzende Unterlagen, ein Pflegetagebuch oder nachvollziehbare Beispiele sein. Pflege B.O.S.S. kann die Pflegesituation und die weitere Versorgung einordnen; eine Rechtsberatung wird dadurch nicht ersetzt.

Wann ist ein Antrag auf Höherstufung sinnvoll?

Eine Höherstufung kann infrage kommen, wenn der Unterstützungsbedarf seit der letzten Begutachtung deutlich gestiegen ist. Entscheidend ist nicht nur, dass sich der Gesundheitszustand „verschlechtert“ hat, sondern welche zusätzlichen Hilfen nun erforderlich sind.

  • mehr Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden oder Toilettengängen
  • zunehmende Sturzgefahr oder eingeschränkte Mobilität
  • neue oder häufigere Inkontinenzversorgung
  • verstärkte kognitive oder psychische Einschränkungen
  • Medikamente und Behandlungen können nicht mehr selbst organisiert werden
  • häufigere nächtliche Hilfe, Beaufsichtigung oder Anleitung

Dokumentieren Sie möglichst genau, was sich verändert hat, seit wann die Veränderung besteht und wie häufig Unterstützung erforderlich ist.

Wichtige Leistungen der Pflegeversicherung 2026

Welche Leistung genutzt werden kann, hängt vom Pflegegrad, der Versorgungssituation und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Die folgende Übersicht zeigt zentrale Beträge für die häusliche Pflege im Jahr 2026.

Leistung PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld / Monat 347 € 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung / Monat –* 796 € 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Entlastungsbetrag / Monat 131 € 131 € 131 € 131 € 131 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch / Monat bis 42 € bis 42 € bis 42 € bis 42 € bis 42 €
Wohnungsumbau je Maßnahme bis 4.180 € bis 4.180 € bis 4.180 € bis 4.180 € bis 4.180 €

* Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag unter bestimmten Voraussetzungen auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden. Die konkrete Abrechnung sollte vorab mit Pflegekasse und Anbieter geklärt werden.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 steht im Jahr 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen im Kalenderjahr genutzt werden. Welche Kosten erstattet werden, hängt unter anderem davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt und welche Nachweise vorliegen.

Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung

Pflegegeld

Pflegegeld wird ab Pflegegrad 2 gezahlt, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, zum Beispiel durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen. Die pflegebedürftige Person erhält das Pflegegeld und kann darüber grundsätzlich frei verfügen.

Ambulante Pflegesachleistungen

Ambulante Pflegesachleistungen werden genutzt, wenn ein zugelassener Pflegedienst körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung nach den vereinbarten Leistungsgrundlagen erbringt. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen des bewilligten Budgets grundsätzlich mit der Pflegekasse.

Kombinationsleistung

Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Wird das Sachleistungsbudget nur teilweise genutzt, kann anteilig Pflegegeld verbleiben. Wie hoch der verbleibende Anteil ist, hängt vom Umfang der genutzten Sachleistungen ab.

Behandlungspflege ist eine andere Leistungsart

Medizinische Behandlungspflege ist von den Leistungen der Pflegeversicherung zu unterscheiden. Sie wird in der Regel ärztlich verordnet und von der Krankenkasse nach den jeweils geltenden Voraussetzungen geprüft. Dazu können beispielsweise Medikamentengabe, Injektionen, Kompressionsversorgung oder Wundversorgung gehören. Ein Pflegegrad ist dafür nicht automatisch Voraussetzung.

Beratungseinsatz nach § 37 Absatz 3 SGB XI

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss bei den Pflegegraden 2 bis 5 grundsätzlich einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen. Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können die Beratung zusätzlich weiterhin vierteljährlich in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Personen, die ambulante Pflegesachleistungen beziehen, können einen solchen Beratungsbesuch unter den gesetzlichen Voraussetzungen freiwillig halbjährlich nutzen.

Auf Wunsch kann bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz durchgeführt werden. Die erstmalige Beratung muss in der eigenen Häuslichkeit stattfinden. Die Beratung soll die Qualität der häuslichen Pflege sichern, praktische Hilfestellung geben und Überforderung frühzeitig erkennen.

Fragen zur Pflegeberatung oder zu Beratungseinsätzen können Sie auf der Seite Pflegeberatung in Schwerin weiter einordnen.

Unterstützung in Schwerin: Wer ist der richtige Ansprechpartner?

Je nach Anliegen sind unterschiedliche Stellen zuständig:

Anliegen Geeigneter Ansprechpartner
Antrag, Bescheid und gesetzliche Leistungsansprüche Pflegekasse beziehungsweise private Pflegeversicherung
Begutachtung und Gutachten Medizinischer Dienst beziehungsweise Medicproof
Neutrale und unabhängige Pflegeberatung vor Ort Pflegestützpunkt Schwerin, Am Packhof 2–6, 19053 Schwerin, Telefon 0385 545-2120
Ambulante Versorgung, Leistungsabstimmung und Beratungseinsatz Pflege B.O.S.S. GmbH – abhängig von Leistung, Wohnort und aktueller Kapazität
Rechtliche Prüfung eines Widerspruchs Geeignete Rechtsberatung oder Sozialverband

Wie Pflege B.O.S.S. in Schwerin unterstützen kann

Pflege B.O.S.S. unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige dabei, die häusliche Pflegesituation einzuordnen und die weitere Versorgung zu organisieren. Je nach bestätigtem Leistungsangebot und verfügbarer Kapazität können dazu gehören:

  • pflegerische Orientierung zu Unterstützungsbedarf und Versorgungsmöglichkeiten
  • Vorbereitung auf Gespräche rund um Pflegebedarf und häusliche Versorgung
  • ambulante Pflegeleistungen im bestätigten Leistungs- und Einzugsgebiet
  • Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI

Pflege B.O.S.S. kann keinen bestimmten Pflegegrad und keine Kostenübernahme garantieren. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung. Eine individuelle Rechtsberatung wird nicht angeboten.

Sie benötigen ambulante Unterstützung in Schwerin?

Pflege B.O.S.S. prüft gemeinsam mit Ihnen, welche angebotenen Pflegeleistungen zu Ihrer Situation, Ihrem Wohnort und der aktuellen Kapazität passen.

Pflegeberatung anfragen

Telefon: 0385 55586527

Häufige Fragen zum Pflegegrad

Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

Bei der Pflegekasse, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen.

Muss ich für den Antrag ein Formular ausfüllen?

Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden. Die Pflegekasse sendet anschließend weitere Unterlagen und Informationen zum Verfahren.

Kann eine Diagnose allein einen Pflegegrad begründen?

Nein. Entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten im Alltag beeinträchtigt sind und welche Unterstützung regelmäßig benötigt wird.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Frist von 25 Arbeitstagen. In bestimmten Situationen gelten kürzere Fristen. Verzögerungszahlungen setzen zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen voraus.

Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld und reguläre ambulante Pflegesachleistungen beginnen grundsätzlich ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 kommen jedoch unter anderem Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnraumanpassung und Beratung infrage.

Wann ist eine Höherstufung sinnvoll?

Wenn der Unterstützungsbedarf seit der letzten Begutachtung deutlich zugenommen hat. Die Veränderungen sollten anhand konkreter Alltagssituationen dokumentiert werden.

Was kann ich bei einer Ablehnung tun?

Bescheid und Gutachten prüfen und die Rechtsbehelfsbelehrung beachten. Ein Widerspruch ist grundsätzlich möglich; eine rechtliche Beratung kann bei komplexen Fällen sinnvoll sein.

Brauche ich für Behandlungspflege einen Pflegegrad?

Nicht zwingend. Behandlungspflege wird in der Regel ärztlich verordnet und über die Krankenkasse geprüft. Pflegeversicherung und Krankenversicherung sind unterschiedliche Leistungsbereiche.

Fachlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine individuelle Rechtsberatung noch eine verbindliche Entscheidung der Pflegekasse, des Medizinischen Dienstes oder der Krankenkasse. Leistungen, Beträge, Fristen und Verfahrensregeln können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuelle Rechtslage, die individuellen Voraussetzungen und die Entscheidung der zuständigen Stelle.

Redaktion und Informationsstand

Redaktion
Pflege B.O.S.S. GmbH
Informationsstand
24. August 2026
Nächste planmäßige Prüfung
Januar 2027 sowie anlassbezogen bei Rechts- oder Leistungsänderungen

Verwendete Primärquellen

Die zeitabhängigen Rechts-, Leistungs- und Betragsangaben dieses Artikels wurden zum Informationsstand gegen die jeweils einschlägigen offiziellen Primärquellen geprüft.